Europa muss in der Schiene investieren
Giorgio Tuti mit der ETF-Fahne an der 1. Mai-Demonstration in Solothurn
Im Moment führt die Schweiz Verhandlungen mit der EU über ein neues ..... mehr>>
(aus der SEV-Zeitung Nr. 6 vom 10.5.2024, Bericht u. Foto: Michael Spahr)
Berlin, 18.07.2023. Deutschland hinkt bei den Pro-Kopf-Investitionen in die Schieneninfrastruktur im europäischen Vergleich weiter hinterher. Im vergangenen Jahr hat der Staat pro Einwohner 114 Euro für seine Schieneninfrastruktur ausgegeben – ein leichter Rückgang im Vergleich zu 2021. In den meisten anderen Ländern sind die Investitionssummen gestiegen. Das zeigt eine Auswertung der Allianz pro Schiene unter anderem auf Grundlage von Daten der Unternehmensberatung SCI Verkehr. Die Allianz pro Schiene forderte eine einfachere und unbürokratische Finanzierung, um die Versäumnisse bei der Schieneninfrastruktur schneller aufholen zu können.
Der Geschäftsführer des gemeinnützigen Verkehrsbündnisses, Dirk Flege, sagte dazu bei einer Pressekonferenz in Berlin: „Während die meisten anderen europäischen Staaten weiter kräftig in die Schiene investieren, hat Deutschland 2022 etwas weniger als im Vorjahr für seine Schieneninfrastruktur ausgegeben und ist im europäischen Vergleich bahnpolitisch nach wie vor abgehängt.“
(aus "Alianz pro Schiene" )
Mitgliederschwund auch bei uns
Auch bei uns in der Sektion Deutsche Bahn zeigt der Mitgliedertrend nach unten.
Bei der Gründung der Sektion Deutsche Bahn am 1.10.1948 zählten man in Basel und Schaffhausen 68 aktive SEV-Mitglieder!
Im Jahr 1974 wurde der Höchststand von über 400 SEV-Mitglieder in der Sektion gezählt.
Fast alle Frankenempfänger in Basel und dem Kanton Schaffhausen waren sich einig, dass nur mit Hilfe des SEV der Status "Frankenempfänger" bewahrt werden kann.
Eine kaum mehr überbietende Solidarität und dem Organisationsgrad von 94 % war die Sektion seit ihrer Gründung ein Vorbild im SEV.
Inzwischen ist die Mitgliederzahl auf 158 Personen (Stand: 01.01.2024) gesunken.
massiver Personalabbau in allen Bereichen (z.B. Schaffhausen zählte im Jahr 1974 noch 128 aktive Mitglieder, heute im Jahr 2023 sind es noch 8 Mitglieder)
Vermehrter Einsatz von Grenzgängerinnen und Grenzgängern in Basel und im Kanton Schaffhausen
Kaum noch Neueinstellungen
Überalterung und daraus resultiernde Todesfälle (22% Aktive, 78% Pensionäre, Rentner, Hinterbliebene)
Solidaritätsbezeugung schwindet unter den Mitgliedern
Freifahrt-Regelung im Kanton Schaffhausen
Streckenabschnitt: Schaffhausen - Erzingen:
Die SBB GmbH betreibt seit 15.11.2013 im Nahverkehr diese Strecke mit ihren Thurbo-Zügen.
Streckenabschnitt: Schaffhausen - Singen Htw.
Die SBB GmbH betreibt diese Strecke seit dem 11.12.2022 im Nahverkehr mit dem Namen "rhyhas"
Die SBB GmbH ist Mitglied der Fahrvergünstigungsgemeinschaft deutscher Eisenbahnen (FDE).
In den Verkehrsmitteln der FDE-Mitgliedsbahnen gelten:
TagesTicket M Fern F
TagesTicket M Fern F (mit freiwilliger Zuzahlung)
DB Job-Ticket M
Familienheimfahrkarten
persönliche NetzCard im Zusammenhang mit der NE-Zusatzfahrkarte nur für Privatreisen)
SchülerTicket M (sofern dies besonders vereinbart ist)
RegioTicket M 50 H/R (Diese Zusage wurde von der SBB GmbH, Fr. Jasmin Pfaff, am 06.04.2023 per E-Mail bestätigt!)
persönliche NetzCard ohne die NE-Zusatzfahrkarte
übertragbare NetzCard, TeilnetzCard
Firmenreisefahrscheine
TagesTicket M Fern (mit Zuzahlung)
HINWEIS: Auch die sonst allgemein in BaWü zugelassene kostenlose Mitnahme von Fahrrädern ist zwischen Schaffhausen und Erzingen nicht gestattet, siehe auch die Beschränkungen hier >>
Ebenfalls gültig sind die RegionalTicket M 50 H/R auch in den SBB-Zügen Seehas (Engen-Konstanz) !
Info's des besonderen Hauptpersonalrats
Aktuelle Infos von der Ausgabe 1/2024
Informationen für zugewiesene Beamtinnen und Beamten bei der DB AG u. den angegliederten Gesellschaften
Das Protokoll können Sie herunterladen im PDF-Format hier >>
Wichtige Mitteilungen der KVB:
ACHTUNG:
Die KVB hat den Dienstleistungsvertrag mit der GPV auf den 31.12.2024 gekündigt.
Die GPV ist als Versicherer der privaten Pflegeversicherung verantwortlich!
Bitte lesen Sie zu dieser Information weitere Ausführungen der KVB hier >>
Neu ab 11.11.2019: Statistik und Neuerungen bei der KVB finden Sie hier >>
ACHTUNG: neu ab 2019 dieser Kurzwegweiser u. Tarife der KVB
Lade diese interessante Broschüre herunter hier>>
- Alle Erstattungsanträge müssen immer nach Wuppertal gesandt werden! (Adresse: Bezirksleitung der KVB, 42099 Wuppertal (Deutschland)
- Die eingereichten Rechnungen/Quittungen werden nicht mehr retourniert: also Fotokopien erstellen und diese mit dem Antrag einreichen!
- Keine Büroklammern, Heftklammern usw. verwenden!
- Erstattungsanträge können ab sofort auch mit einem App (Android oder Apple) eingereicht werden, Anleitung siehe unter https://www.kvb.bund.de/DE/Home/Aktuelles/App_KVB_Erstattung_BSW.html;jsessionid=2ABD66796F3302934A10286E237207A7.live21302 Einfacher gehts nicht mehr ..., und es funktioniert tatsächlich!
Telefonische Anfragen wegen Spitalaufenthalt, Erstattungen usw. sind weiter die Bezirksleitungen, in unserem Fall "Karlsruhe" zuständig! (Tel: +49 721 8243444)
HINWEIS:KVB-Erstattungsanträge können direkt über den PC ausgefüllt, gedruckt und abgespeichert werden; dazu müssen Sie sich bei der KVB einloggen und den Erstattungsantrag als PDF-Datei herunterladen. Dann können Sie den Vordruck per PC ausfüllen, speichern und drucken.
Kosten für Krankheit (KVB) und Pflegekosten (PV) müssen immer getrennt eingereicht werden, also 2 Anträge ausfüllen!
Änderung ab 1.1.2016:
KVB - 100 Euro Mindesterstattungsbetrag hinfällig
Zur KVB der Hinweis, dass ab 01.01.2016 die Regelung, wonach pro Erstattungsantrag die Auslagen mindestens 100 € betragen müssen, in der Satzung § 30 (4) gestrichen wird und somit auch "kleinere" Rechnungen/Rezepte eingereicht werden können.
ACHTUNG: Dauerrezepte, die Ärzte wie üblich in der Schweiz verschreiben, werden von der KVB nur mit maximall 3 Packungen anerkannt. Danach muss der Arzt wieder konsultiert werden! (siehe Schreiben vom 11.1.2021 hier >>)
KVB-Mitgliederausweise sind bisher nur für das KVB-Mitglied ausgestellt worden; neu werden auch für die mitversicherten Ehepartner im Laufe des Jahres 2024 ein Ausweis ausgestellt !!
Spitalaufenthalt "Frankenempfänger"
Kostengutabsprache für Frankenempfänger bei Spitälern in der Schweiz.
Die meisten Frankenempfänger haben ihren Wohnsitz in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land und Schaffhausen.
Zu den meisten Krankenhäusern dieser Kantone unterhält die KVB Geschäftsbeziehungen.
Hier findet im Regelfall die Kostengutsprache zeitnah statt. Ebenfalls suchen unsere Versicherten
das Kantonsspital St. Gallen und das Universitätsspital Zürich regelmäßig auf. Die Überweisung in diese Krankenhäuser beruht auf kantonalen Verträgen. Bei einem geplanten Krankenhaus-aufenthalt erfolgt die Kostengutsprache im Vorfeld. Falls unsere Versicherten die notwendigen Angaben machen bzw. in der stationären Aufnahme / Krankenhausverwaltung sachkundiges Personal angesprochen wird, findet die Kostengut-Sprache und Direktabrechnung im Hintergrund statt. So ist eine Depotleistung nicht nötig.
Bei ungeplanten Krankenhausaufenthalten kann diese Verfahrensweise nicht immer gewährleistet
werden.
Kommt es zu Krankenhausaufenthalten in anderen Kantonen ist die KVB als Kranken-versicherungsunternehmen im Regelfall nicht bekannt und unsere Versicherten werden wie Selbstzahler behandelt.
Eine Depotleistung wird nur vermieden, wenn die Versicherten mit der KVB Kontakt aufnehmen oder das aufnehmende Krankenhaus die KVB direkt kontaktiert. Die KVB erteilt dann unverzüglich eine Kostengutsprache. So wird in den meisten Fällen eine Vorschussleistung vermieden.
Zur Gewährleistung einer zeitnahen Bearbeitung von stationären Kostengutsprachen stehen folgende Kontaktpersonen zur Verfügung:
Herrn Harald Wessinger, E-Mail: harald.wessinger@kvb.bund.de
Tel.: +49 721 8243 103
Frau Andrea Bürckel-Licht, E-Mail: andrea.buerckel-licht@kvb.bund.de
Tel.; +49 721 8243 157
oder allgemein E-Mail: auskunft.karlsruhe@kvb.bund.de
Diese Infos können Sie auch herunterladen hier >>
(Info: SEV+KVB vom 20.4.2023)
Pflegeversicherung (PV) jetzt über GPV/HMM
Ab 01.01.2017 wurde die bisherigen 3. Pflegestufen durch 5 Pflegegrade und dort innerhalb dieser Grade nochmals je um 3 Stufen erweitert.
Neu werden auch psychische Leiden berücksichtigt.
Lassen Sie sich unbedingt beraten direkt bei der KVB oder BKK,
allenfalls auch bei der kostenlosen Beratungsstelle "compass", siehe Flyer per Tel: 0049 800 101 88 00 aus der Schweiz!
Pflegegrade, Leistungen, Prüfverfahren, Beantragung, Fragen sind Sie gut beraten hier >>
PFLEGEPROTOKOLL Fragebogen zur Vorbereitung auf die Begutachtung
Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird Sie eine Gutachterin oder ein Gutachter* von MEDICPROOF besuchen. MEDICPROOF ist der medizinische Dienst ..... mehr >>
ACHTUNG:
Die KVB hat die Dienstleistung aus Kostengründen für die PFLEGESERSICHERUNG auf den 30.06.2024 gekündigt und auf den neuen Dienstleister GPV/HMM ab 1.7.2024 übertragen.
Die HMM ist ein Anbieter in Sachen Versorgungs-, Abrechnungs- und Zahlungslösungen im Gesundheitswesen.
Beachten Sie folgende INFO-Blätter (PDF):
- Fragen zum Wechsel von KVB zu GPV/HMM
- Zuständigkeiten von KVB - GPV/HMM
- Leitfaden für Antrag auf Kostenerstattung (GPV/HMM)
Für unseren Status in der Schweiz folgende Tipps für
Beamte u. Versorgungsempfänger:
Jede/r, der eine Pflege braucht, ist mit Sicherheit bei seinem Hausarzt in der Schweiz in Behandlung.
Der Arzt soll, wie normal in der Schweiz, eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit festlegen.
Damit ist auch die Pflegestufe festgelegt und zwar nach Schweizer Recht.
Pflegeldantrag mit Arztbericht und Schweizer Einstufung an Pflegeversicherung nach Wuppertal senden
Die offizielle Bestätigung der Einstufung wird dann von der KVB-Pflegeversicherung zugesandt.
Die Einstufung wurde bisher meistens von der KVB-Pflegeversicherung übernommen.
Sicher kommt auch immer wieder ein KVB-Kontroller zur Überprüfung!
Hinweis: Kosten für Pflege können natürlich bereits vorher an die KVB-Pflegeversicherung eingereicht werden.
Arbeiter und Rentner:
Alle Arbeiter und Rentner, die in der BKK versichert sind, sind automatisch Pflegepflichtversichert.
Jede/r, der eine Pflege braucht, ist mit Sicherheit bei seinem Hausarzt in der Schweiz in Behandlung.
Der Arzt soll, wie normal in der Schweiz, eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit festlegen.
Damit ist auch die Pflegestufe festgelegt und zwar nach Schweizer Recht.
Danach senden Sie den BKK-Pflegeantrag an: Bahn-BKK, Postfach 90 02 51, 60442 Frankfurt /Main
Auskünfte über die BKK-Pflege unter Tel.: 0049 800 2246 255
Manfred Rebholz (07. April 2020)
"Das können Antragsteller tun, damit die Pflegebegutachtung zu ihren Gunsten ausfällt" herunter laden hier >>
Aktuelle Info's der Schwestergewerkschaft EVG:
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab 2023
.... Infoblatt
Besoldungstabelle 2021/2022
.... Infoblatt
Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten bei der DB AG
..... Infoblatt
Weiterentwicklung DemografieTV
..... Infoblatt
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff für dementiell erkrankte Menschen ab 1.1.2017
...... Infoblatt
Auch Pension mit 63 muss möglich sein ......
........ Infoblatt
Leitfaden Beamten-Versorgung
...... Infoblatt
DemografieTV
NEU: Besondere Teilzeit im Alter
..... Infoblatt
Langzeitkonto im DB-Konzern
.... Funktion, Beispiele und Vorteile die zweite Erhöhungsstufe des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes - BBVAnpG 2016/2017 - erfolgt zum 1. Februar 2017.
Du willst mehr Urlaub? Dann sag Bescheid!
.... Infoblatt
- 9.6.2017: Keine Trennung von Netz und Betrieb .... mehr >>
- 6.7.2017: Langzeitkonto jetzt noch attraktiver ... mehr >>
Fonds soziale Sicherung
Seit Ende 2015 können unsere aktiven Frankenlöhner und Frankenempfänger, die im SEV organisiert sind, vom "Fonds soziale Sicherung" unserer Schwestergewerschaft EVG in Deutschland profitieren!
Informieren Sie sich direkt auf der Homepage hier .......>
Leistungsbroschüre Fonds soziale Sicherung
... Info vom März 2016
Hol dir deine Auszeit
.... Gesundheitskatalog 2018
Leistungen können auch "oneline" über das Internet hier beantragt werden. Als "Geschäftsstelle" wählen SEV-Mitglieder den "SEV Bern".
Förderanträge sind über das SEV-Verbandssekretariat in Bern bei Frau Heinichen einzureichen.
Zum Schluss ein bisschen Humor ....
Nachfolgende Lautsprecherdurchsagen bei der Deutschen Bahn, gesammelt auf Facebook:
„Unsere Ausstiegsseiten-Ansage ist leider defekt. Der Ausstieg ist immer auf der Seite mit dem Bahnsteig. So wie früher!“
„Werte Fahrgäste, unser Zug wird bis Koblenz linksrheinisch umgeleitet. Nicht, dass Sie denken, der Fluss ist weg. Er ist auf der anderen Seite.“
„Der Zug des Lokführers ist ausgefallen. Er kommt jetzt mit dem Taxi.“
„Leider sind wir langsam unterwegs. Aber: links sehen Sie die A40, da stehen die Autos! Also freuen Sie sich, dass wir fahren!“
„An das Zugpersonal: Bitte die Türen noch einmal öffnen, damit der Zugführer einsteigen kann!“
„Die schlechte Nachricht ist: wir sind 11 Minuten zu spät. Die gute ist: Ihre Anschlusszüge haben noch mehr Verspätung!“
„Die Einfahrt in Halle verzögert sich. Wir sind offenbar überraschend angekommen. Gibt kein freies Gleis.“
„Liebe Leute auf dem Bahnsteig, die erste Tür ist nicht die Himmelspforte! Die anderen Türen sind auch ganz toll!“
„Am Bahnsteig finden Bauarbeiten statt. Bitte passen Sie auf, dass Sie beim Aussteigen nicht versehentlich angebaggert werden!“
“Sehr geehrte Reisende, heute bekommen Sie für Ihr Geld 20 Minuten mehr Fahrzeit geboten.“